Welche ESG-Auflagen kommen ab 2024 konkret auf Finanzinstitute zu?

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1. August 2023

Neue ESG-Regularien für Finanzinstitute: Banken müssen ab 2024 offenlegen, wie sie selbst zur Erreichung der EU-Klimaziele beitragen.

Ab 2024 stehen zwei Aspekte im Vordergrund:

  1. Die ESG-Regularien der EU (z. B. die CSRD-Richtlinie) gelten ab dem Geschäftsjahr 2024 auch für Banken
  2. Finanzinstitute müssen selbst offenlegen, wie ESG-konform ihre Portfolios sind

Das kommt auf Banken ab 2024 zu

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird ab dem Geschäftsjahr 2024 für alle bereits NFRD-pflichtigen Unternehmen und Banken (mit mehr als 500 Mitarbeitenden) verpflichtend. Die Offenlegung muss nach einem einheitlichen EU-Standard, den sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS), erfolgen.

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie wird ab dem Geschäftsjahr 2024 für alle bereits NFRD-pflichtigen Unternehmen und Banken (mit mehr als 500 Mitarbeitenden) verpflichtend. Es muss vorerst für 2 der 6 EU-Umweltziele ausgewiesen werden, welcher Anteil an Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben jeweils Taxonomie-fähig und Taxonomie-konform ist.

Green Asset Ratio (GAR)

Als Teil der EU-Taxonomie rückt die Green Asset Ratio (GAR) ab 2024 als weitere, zu berichtende Kennzahl in den Fokus. Die GAR misst das Verhältnis von Taxonomie-konformen Bilanzpositionen zur Gesamtmenge der Bilanzpositionen einer Bank. Problematisch ist, dass der Großteil der Mittelständler kein entsprechendes Reporting vorlegen (müssen) und damit deren eventuell nachhaltige Investitionen formal nicht als „grün“ gewertet werden können.

Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR)

Diese Lücke der GAR schließt die Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR). Die BTAR erweitert den Anwendungsbereich der Taxonomie auf Forderungen gegenüber Unternehmen, die nicht unter die Berichtspflicht nach CSRD fallen. Die benötigten Daten müssen dafür entweder bilateral eingeholt oder geschätzt werden. Die BTAR soll vermeiden, dass Banken sich allein auf CSRD-pflichtige Unternehmen begrenzen, um gezielt ihre Green Asset Ratio zu verbessern.

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