Die 7. MaRisk-Novelle ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten

29. Juni 2023

Mit der Aktualisierung und Veröffentlichung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) stellt die Finanzaufsicht BaFin klar, was es zukünftig von Kreditinstituten im Bereich Risikomanagement erwartet.

In der neuen Fassung hat das BaFin die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA für die Kreditvergabe und -überwachung umgesetzt sowie wesentliche Aspekte angepasst und neue Aspekte in die MaRisk-Novelle integriert. Neben dem Risikomanagement von Banken mit eigenen Immobilien oder dem Wertpapierhandel im Homeoffice liegt ein besonderer Fokus auf neuen Vorgaben zum Thema Nachhaltigkeit!

Die neue Fassung enthält 21-mal das Wort “ESG-Risiken” – ein klares Signal!


Ab sofort müssen Finanzinstitute Nachhaltigkeitsrisiken strategisch steuern und messen. Dies betrifft insbesondere die Eintrittswahrscheinlichkeit, potenzielle Schadenshöhen und Konzentrationsrisiken (in einzelnen Portfolien). Immer in Relation zur Größe eines Instituts.

Was bedeutet dies für Ihr Finanzinstitut?


Die Erfassung von ESG-Faktoren bzw. Risiken wird Pflicht.

Ab dem 1. Januar 2024 sind Finanzinstitute aufgefordert, alle wesentlichen ESG-Risiken bei Kreditvergaben und Kreditkontrollen zu erfassen. Dies geht weit über die Vorgaben der bisher geltenden EU-Taxonomie hinaus.

Zudem sind ESG-Risiken ab sofort mit Hilfe von wissenschaftlich fundierten Szenarien zu messen. So sollen eigene Annahmen bezüglich des Klimawandel oder der Transition hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft vermieden werden.

 

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