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29. Juni 2023
Mit der Aktualisierung und Veröffentlichung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) stellt die Finanzaufsicht BaFin klar, was es zukünftig von Kreditinstituten im Bereich Risikomanagement erwartet.
In der neuen Fassung hat das BaFin die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA für die Kreditvergabe und -überwachung umgesetzt sowie wesentliche Aspekte angepasst und neue Aspekte in die MaRisk-Novelle integriert. Neben dem Risikomanagement von Banken mit eigenen Immobilien oder dem Wertpapierhandel im Homeoffice liegt ein besonderer Fokus auf neuen Vorgaben zum Thema Nachhaltigkeit!
Ab sofort müssen Finanzinstitute Nachhaltigkeitsrisiken strategisch steuern und messen. Dies betrifft insbesondere die Eintrittswahrscheinlichkeit, potenzielle Schadenshöhen und Konzentrationsrisiken (in einzelnen Portfolien). Immer in Relation zur Größe eines Instituts.
Die Erfassung von ESG-Faktoren bzw. Risiken wird Pflicht.
Ab dem 1. Januar 2024 sind Finanzinstitute aufgefordert, alle wesentlichen ESG-Risiken bei Kreditvergaben und Kreditkontrollen zu erfassen. Dies geht weit über die Vorgaben der bisher geltenden EU-Taxonomie hinaus.
Zudem sind ESG-Risiken ab sofort mit Hilfe von wissenschaftlich fundierten Szenarien zu messen. So sollen eigene Annahmen bezüglich des Klimawandel oder der Transition hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft vermieden werden.
Der Daten-Hub openESG ist die innovative Lösung für die Erfassung, Verwaltung und Auswertung von ESG Daten. Als Innovationstreiber im Bereich FinTech und RegTech unterstützen wir Finanzdienstleister und Unternehmen dabei, die komplexen Regularien im Rahmen des EU Green Deals aufwandsminimal, digital und revisionssicher umzusetzen.