Die 7. MaRisk-Novelle ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten

Mit den Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) stellt die Finanzaufsicht BaFin klar, was es zukünftig von Kreditinstituten im Risikomanagement erwartet.

Mit den Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) stellt die Finanzaufsicht BaFin klar, was es zukünftig von Kreditinstituten im Risikomanagement erwartet.
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