Empfehlung der EU-Kommission zum VSME-Standard für KMU

Am 30. Juli 2025 hat die EU-Kommission den freiwilligen VSME-Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Gleichzeitig wird Finanzinstituten empfohlen, ihre ESG-Datenanforderungen möglichst auf diesen Standard auszurichten. Diese Empfehlung ist rechtlich nicht bindend, stellt jedoch eine interimistische Lösung dar, bis ein möglicher delegierter Rechtsakt auf Basis des VSME-Standards in Kraft tritt.

 

Zielsetzung und Anwendungsbereich
Der VSME-Standard soll den Aufwand für nicht-berichtspflichtige KMU reduzieren und gleichzeitig die Datenqualität und Vergleichbarkeit verbessern – insbesondere im Hinblick auf ESG-Anforderungen entlang der Lieferkette (Trickle-down-Effekt). Der Standard richtet sich an rund 3 Millionen Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten in der EU.

 

Aufbau des VSME-Standards
Basismodul: Enthält zentrale ESG-Kennzahlen und Mindestangaben
Zusatzmodul („Comprehensive Module“): Enthält erweiterte Informationen basierend auf den Anforderungen von Banken, Investoren oder Geschäftspartnern
openESG hat beide Module des VSME-Standards bereits im Februar 2025 vollständig in seine Plattform integriert. Bestehende ESG-Daten können nahtlos übernommen werden – zur schnellen und kosteneffizienten Erstellung eines VSME-konformen ESG-Fact Sheets ohne doppelte Datenerhebung.

 

Mehr dazu:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_1843

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